eine unterschrift beglaubigen lassen
Durch die Unterschriftsbeglaubigung werden die Echtheit und Richtigkeit einer Unterschrift bestätigt, die unter ein Schiftstück oder eine privatschriftliche Urkunde (eine von einer Privatperson abgefasste Urkunde, z.B. eine ehrenwörtliche Erklärung) gesetzt wird.
Um seine eigene Unterschrift auf einem Schriftstück oder einer privatschriftlichen Urkunde beglaubigen zu lassen (Beurkundung der Echtheit der unter ein Schriftstück gesetzten Unterschriften), muss der Betroffene:
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persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellung werden;
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sich ausweisen;
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die betreffenden Unterlagen im Beisein des Gemeindebeamten unterzeichnen, der zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigt ist.
WEITERE INFORMATIONEN:
http://www.guichet.lu - Beglaubigung von Unterschriften
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Carole CLEMENS rédacteur Tel: 750311 - 23 Fax: 750311 - | 80
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 Tanja ROBERT expéditionnaire administratif Tel: 750311 - 30 Fax: 750311 - 80
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 Christophe WEILAND expéditionnaire administratif Tel: 750311 - 32 Fax: 750311 - 80 |
© Fotos: Christophe Weiland, Tanja Robert