Wahl des Gemeinderates
Gemäß der Verfassung des Großherztogtums Luxemburg, muss in jeder Gemeinde des Landes ein Gemeinderat von den qualifizierten Wählern erkoren werden. Die ordentlichen Gemeindewahlen finden alle sechs Jahre statt, jeweilt am zweiten Sonntag des Monats Oktober. Die Räte werden also für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Aufgaben des Gemeinderates
Der Gemeinderat tagt jedesmal wenn es die ihm zugeteilten Aufgaben verlangen. Gemeinderatsitzungen werden vom Schöffenrat einberufen und werden unter Vorsitz des Bürgermeister abgehalten.Generall sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich, ausser bei Spezialfällen, insbesondere persontaltechnische Entscheidungen.Jegliche allgemeinen Anliegen kommunlaer Natur müssen vom Gemeinderat diskutiert werden.