Wohnsitzbescheinigung
Die Wohnsitzbescheinigung gibt Auskunft über den Wohnsitz der Person, auf deren Namen sie ausgestellt ist. Diese Bescheinigung muss gegebenenfalls bei verschiedenen Behördengängen vorgelegt werden.
Verwaltungen mit Zugriff auf das Nationale Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) dürfen grundsätzlich nicht mehr die Vorlage einer Wohnsitzbescheinigung verlangen, wenn die betroffene Person ihren üblichen Wohnsitz in Luxemburg hat, es sei denn, es bestehen Zweifer oder Unstimmigkeiten bezüglich des Wohnsitzes des Antragstellers.
Die Wohnsitzbescheinigung ist eine personenbezogene Bescheinigung.
Ausstellung der wohnsitzbescheinigung
Die Wohnsitzbescheinigung wird gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments vom Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Kosten
Für die Ausstellung der Wohnsitzbescheinigung wird eine Gebühr erhoben (Verwaltungsgebühr, die an die Gemeindeverwaltung zu entrichten ist).
Weitere informationen:
http://www.guichet.lu - Wohnsitzbescheinigung
 Christiane WATGEN-SCHEERER expéditionnaire administratif Tel: 750311-24 Fax: 750311-80
|  Nicolas HIRTT employé communal Tel: 750311-24 Fax: 750311-80 |
© Fotos: Christophe Weiland, Tanja Robert