DER GEMEINDERAT 


BURTON Tess (LSAP)
Gemeinderätin

FELTEN Liane (CSV)
Gemeinderätin


FRIEDEN Patrick (DP)
Gemeinderat


GLODEN Léon (CSV)
Bürgermeister


HERMES Monique (CSV)
Schöffin

KRIER Marc (déi gréng)
Schöffe


               LOOS Martine (CSV)
Gemeinderätin

MANTZ Lynn (LSAP)
Gemeinderätin

SAUER Catherine (CSV)
Gemeinderätin

SERTZNIG René (DP)
Gemeinderat

WAGNER Claude (DP)
Gemeinderat

© Christophe Weiland

         Wahl des Gemeinderates

​Gemäß der Verfassung des Großherztogtums Luxemburg, muss in jeder Gemeinde des Landes ein Gemeinderat von den qualifizierten Wählern erkoren werden. Die ordentlichen Gemeindewahlen finden alle sechs Jahre statt, jeweilt am zweiten Sonntag des Monats Oktober.

Die Räte werden also für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.

Aufgaben des Gemeinderates

Der Gemeinderat tagt jedesmal wenn es die ihm zugeteilten Aufgaben verlangen. Gemeinderatsitzungen werden vom Schöffenrat einberufen und werden unter Vorsitz des Bürgermeister abgehalten.

Generall sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich, ausser bei Spezialfällen, insbesondere persontaltechnische Entscheidungen.

Jegliche allgemeinen Anliegen kommunlaer Natur müssen vom Gemeinderat diskutiert werden.

Nein
Nein